(durchgeführt gemeinsam mit Dr. Niels Petersen)
Termine
- erster Termin 4.4.2011
- montags: Hörsaal 8, Hauptgebäude
- mittwochs: Hörsaal H, Juridicum
Klausur
- Mi 13.7.2011 11.30-13.30 Hörsaal H
Evaluation
Die Vorlesung “Einführung ins Öffentliche Recht” wurde im Sommersemester 2011 (nach Abschluss der Veranstaltung und) durch die Studenten evaluiert. Details können im Evaluationsbericht nachtgelesen werden.
Lernziele
Studierende sollen die Grundbegriffe und das Gefüge des bürgerlichen Rechts verstehen, so dass sie in der Lage sind, einfache Fragestellungen durch Anwendung der gesetzlichen Grundlagen beantworten zu können. Ein Überblick über das BGB soll zu einem Einblick in die Regelungsstruktur und Regelungsfelder des bürgerlichen Rechts führen. Zugleich soll gezeigt werden, wie das BGB Grundlage für das gesamte Zivilrecht, besonders für das Wirtschaftsrecht ist.
Das Kolloquium vermittelt die staats- und verfassungsrechtlichen Grundlagen der deutschen Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Staatsorganisation und der Grundrechte sowie der Einbindung der europarechtlichen und völkerrechtlichen Bezüge.
Inhalte
Das Modul setzt sich zusammen aus den Kolloquien „Einführung in das bürgerliche Recht“ und „Einführung in das öffentliche Recht“ (jeweils 4 SWS).
Im Kolloquium „Einführung in das bürgerliche Recht“ werden Aufbau und Struktur des Zivilrechts vermittelt, wobei die Kenntnis der wichtigsten Normen und Begriffe des BGB im Mittelpunkt stehen. Kenntnisse bzgl. der Rechtsgeschäftslehre, Grundkenntnisse im Bereich des Vertrags-, Delikts-, Eigentums-, Handels- und Gesellschaftsrecht werden erarbeitet.
Das Kolloquium „Einführung in das öffentliche Recht“ beinhaltet einen Überblick über die Staatsorgane und deren Funktionen, der Prinzipien und Charakteristika des Verfassungsrechts, Grundzüge des Verwaltungsrechts, der Bedeutung und des Inhalts der Grundrechte sowie Bezüge zum Völker- und Europarecht.