Im Rahmen eines Berichts der Deutschen Welle (DW News) über die Unterbindung pro-palästinischer Proteste wurde Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh als Experte zum verfassungsrechtlichen Hintergrund befragt. Global betrachtet wird die Versammlungsfreiheit in Deutschland recht weitgehend gewährleistet — die Auflösung von Versammlungen gilt als ultima ratio. Allerdings sind die Beschränkungen streng, wenn dies zum Schutz anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang notwendig ist. Wenn Proteste solche Rechtsgüter verletzen — etwa durch die Kundgabe offene rassistischer und antisemitischer »Meinungen«, wenn der Holocaust geleugnet oder das Existenzrecht Israels bestritten wird –, dürfen die Behörden eine Versammlung im Einklang mit dem Grundgesetz und den Versammlungsgesetzen verbieten und auflösen.