Im Januar 2025 führte Sarah Platz von ntv ein Gespräch mit Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, bei dem dieser u.a. die Kommunikationsstrategie der Partei »Alternative für Deutschland« (AfD) analysierte und deren verfassungsrechtliche Dimension beleuchtete. In dem Interview erörterte er zudem die rechtlichen Instrumente des Rechtsstaats im Umgang mit rechtsextremen Parteien, insbesondere das Parteiverbotsverfahren.
Bereits im November 2024 hatte sich Prof. Towfigh gemeinsam mit 17 weiteren Verfassungsrechtler:innen öffentlich für eine Anwendung dieses Verfahrens im Fall der AfD ausgesprochen.
»Immer wieder nutzen Akteure der Partei historische Parallelen und nationalsozialistische Begriffe und bedienen damit ein rechtsradikales, extremistisches Milieu, um sich anschließend gegenüber den bürgerlichen, liberalen Zuhörern und vor allem gegenüber der Staatsgewalt ahnungslos zu stellen. Der Staat muss anfangen, all diese Aktionen und Äußerungen in der Zusammenschau zu betrachten. Dann nämlich ist die Grenze der plausiblen Leugnung überschritten.«