Grundlagen des chinesischen Kapitalgesellschaftsrechts

in: Jiandong Shao und Eva Drewes (Hrsg.), Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht
Ausgewählte Rechtsgebiete, dargestellt im Vergleich zum deutschen Recht. Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Hamburg, Band 346, Hamburg 2001. 175 Seiten, 18,– Euro. ISBN 3-88910-263-8.
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Abstract | Der Beitrag von Towfigh/Yang untersucht, inwiefern sich auch in einem der wichtigsten Gebiete des Zivilrechts, dem Gesellschaftsrecht, Entsprechungen im deutschen und chinesischen Recht finden. Dabei stehen die beiden wichtigsten Gesellschaftsformen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft, einschließlich der Sonderform der Einmanngesellschaft, im Mittelpunkt der Untersuchung.Die Merkmale, anhand derer die Gesellschaftstypen verglichen werden und einem eventuellen Einfluß des deutschen Rechts nachgegangen werden soll, sind insbesondere das Verfahren der Gesellschaftsgründung und die Organisationsverfassung der Gesellschaften in den beiden Rechtsordnungen. Die rechtlichen Grundlagen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind im chinesischen Gesellschaftsgesetz (GesG) enthalten. Dabei geht es in den ersten vier Abschnitten des Gesetzes nach allgemeinen Vorschriften (Kapitel 1) um Errichtung und Organisationsstruktur der GmbH (Kapitel 2), Errichtung und Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft (Kapitel 3) und um die Ausgabe und Übertragung von Aktien (Kapitel 4). Die Kapitel 5 bis 11 behandeln — wiederum für beide Gesellschaftstypen geltende — Regelungen (speziellerer Natur als in Kapitel 1), etwa über Buchführung, Konkurs, Auflösung und Abwicklung, Fusion und Spaltung sowie Sondervorschriften für weigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften.

Über das Buch

Seit Ende der siebziger Jahre verfolgt die VR China eine Politik der Öffnung und Reform und legt zunehmend Gewicht auf den Aufbau und die Systematik der Rechtsordnung. Chinesische Juristen fühlen sich dazu berufen, die neuesten ausländischen Erfahrungen sowie gesetzgeberischen und richterrechtlichen Lösungen auf dem Gebiet des Zivilrechts zu sammeln, zu sortieren und sich zu Eigen zu machen, um schließlich ein chinesisches BGB fertig zu stellen. Die anstehende Kodifikation des bürgerlichen Rechts bedeutet dabei im Grunde genommen die Vollendung der Rezeption, die am Anfang des 20. Jahrhunderts in die Wege geleitet wurde und nach einem langen Stillstand noch andauert. Über die Umsetzung des rezipierten Rechts in der chinesischen Rechtsordnungfehlen bislang systematische Untersuchungen. Ein Versuch in diese Richtung ist dieser Band, dessen Autoren der Frage nachgehen, ob und inwieweit sich das heutige chinesische Recht noch an Vorbildern im deutschen Recht orientiert. Es ist eine Sammlung der im Studienjahr 1999/2000 angefertigten Seminararbeiten von Mitarbeitern und Studenten des Deutsch-Chinesischen Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Nanjing zum Thema „Rezeption deutschen Rechts in China“. Die einzelnen Beiträge wurden jeweils von einem chinesischen und einem deutschen Seminarteilnehmer gemeinsam bearbeitet. Es ist ein Versuch, einzelne Gebiete des chinesischen Zivilrechts vor dem Hintergrund des deutschen Rechts darzustellen sowie Abweichungen und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. Für den deutschen Juristen bildet dieser Ansatz zugleich eine bequeme Grundlage für das Studium des chinesischen Zivilrechts.

Mit weiteren Beiträgen von: Tobias Beuchert/Yu Rong (Rechtsgeschäftslehre), Li Daxue/Ina Stammann (Kaufrecht), Ni Ningjun/Oliver Simon (Deliktsrecht).

 

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