Einseitige Lösung von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen durch den Gesetzgeber (»Treaty Override«)

Emanuel V. Towfigh / Fabius Bonde, Einseitige Lösung von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen durch den Gesetzgeber, NJW 2023 (Heft 52), S. 3769 ff.

Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh und Fabius Bonde haben im letzten Heft der NJW für dieses Jahr (52/2023) im Forum den Beitrag „Einseitige Lösung von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen durch den Gesetzgeber“ veröffentlicht.

In der Sache geht es um die Frage, inwieweit sich Gesetzgeber von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen lösen können, selbst wenn diese keine Kündigungsmöglichkeit vorsehen – Spoiler: sie können durch einfaches Gesetz. Das ergibt sich aus einer Übertragung der Rechtsprechung des BVerfG zu sog. Treaty Overrides im internationalen Steuerrecht auf das Religionsverfassungsrecht.

Relevant ist das, weil sich neue religionspolitische Spielräume mit Blick auf Konkordatslehrstühle und theologische Fakultäten ergeben.