Emanuel V. Towfigh und Jan Zepf präsentieren in der aktuellen JZ (Heft 21/2023) Überlegungen zu einem »Allgemeinen Körperschaftsrecht«: Das bürgerliche und das öffentliche Gesellschaftsrecht beruhen auf gemeinsamen Grundprinzipien, die sichtbar werden, wenn man auf die Interessen der Akteure schaut. Der intradisziplinäre Rechtsvergleich kann Innovationsreserven aufdecken: Welche rechtlichen Lösungsstrategien für welche Interessenkonflikte hält etwa das Recht der Aktiengesellschaft vor, und was kann das Parlamentsrecht davon lernen?
Emanuel V. Towfigh, Jan Zepf: Kooperation und Korporation. Die Entwicklung eines »Allgemeinen Körperschaftsrechts« als interessenorientierte Matrix eines intradisziplinären Organisationsrechts, in: JuristenZeitung (JZ) 78 (2023), Heft 21, S. 937-946
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Abstract | Die einschlägigen Rechtsregime für Körperschaften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts haben sich – trotz gemeinsamer Wurzeln – weitgehend unabhängig voneinander entwickelt, was Folge der funktionellen Ausdifferenzierung der Rechtsordnung ist. Die trichotome Gliederung der Disziplin verstellt den Blick auf strukturelle Gemeinsamkeiten der in den Teilrechtsordnungen zu lösenden Rechtsprobleme. Mit Hilfe eines intradisziplinären Rechtsvergleichs, der an einer verhaltensökonomisch fundierten Konflikt- und Koordinationstopologie ausgerichtet ist, soll die Matrix für die Dogmatik eines gemeinsamen „Allgemeinen Körperschaftsrechts“ im Sinne der Einheit einer prinzipienbasierten Rechtsordnung entworfen werden.