gemeinsam mit Konstantin Chatziathanasiou
DVBl. 2013 (Heft 2), S. 84 — 92 | Link & PDF
Scheitert ein großes Bauvorhaben, ist der Schaden für die Gemeinde regelmäßig groß. Durch die Vereinbarung von Sicherheitsleistungen in städtebaulichen Verträgen können die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Scheiterns abgemildert werden. Mittels einer Vertragserfüllungsbürgschaft kann die Gemeinde die Fertigstellung — oder auch den Rückbau — für den Fall gewährleisten, dass der Investor ausfällt. Eine solche Vereinbarung muss aber rechtmäßig, insbesondere angemessen im Sinne des § 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB, sein.
Der Beitrag entwickelt ausgehend von den Interessen der Beteiligten risikogerechte Maßstäbe für die Bestimmung der Angemessenheit hinsichtlich konkreter städtebaulicher Vertragstypen. Es wird gezeigt, dass Sicherheiten in der Regel zu verlangen sind, und dass das Angemessenheitskriterium nicht nur zu Gunsten des Investors wirkt, sondern auch die Gemeinwohlverpflichtung der Gemeinde abstützt.