Forschungsinteressen und Forschungsschwerpunkte

Themen & Projekte

1 | DEMOKRATIE UND RECHTSSTAAT • Kritik und Innovation des demokratischen Rechtsstaats

2 | DIVERSITÄT • Law, Politics and Economics of Diversity

3 | DIGITALISIERUNG • Digitalisierung und Recht

  • insbes. GovTech, Digital Divide
  • digitale Publikations- und Lehrformate in den Rechtswissenschaften (open accessblended learning)
  • rechtsvergleichend

4 | DIDAKTIK • Rechtsdidaktik

 

5 | Kooperation und Korporation: Allgemeines Körperschaftsrecht

  • insbes. verhaltensökonomische und intradisziplinäre Perspektiven
  • Topologie der Konfliktlagen, wo Menschen sich organisieren
  • Governance

 

Methoden

I | Dogmatik

  • Analyse von Normtexten und Gerichtsentscheidungen; Systembildung
  • Dogmatik nicht nur als Werkzeug der Sinnerfassung (hermeneutische Argumente), sondern auch zur Optimierung der Verhaltenssteuerung durch Recht (empirische Argumente)
  • Rechtsgestaltung durch Dogmatik

II | Empirische Rechts- und Sozialforschung

  • Anschlussfähigkeit für Rechtswissenschaft erzeugen („dogmatische Wende“)
  • ökonometrische Studien und verhaltenswissenschaftliche Experimente für rechtswissenschaftliche Fragestellungen
  • Empirische Forschung zu Fragestellungen in den Bereichen Demokratie sowie Diversität

III | Rechts- und Verfassungstheorie, Rechtsökonomik

  • Grundlagen des Rechts
  • Theorie von den Wirkmechanismen und Wirkgründen des Rechts und seiner Institutionen
  • ökonomische/verhaltenswissenschaftliche Analyse des Rechts
  • Verhältnis von Rechts- und Sozialwissenschaften / Nutzung extrajuridischen Wissens im Recht
  • Wie werden Juristen Experten für Verhaltenssteuerung durch Recht?
  • Behavioral Law & Economics (Rechtstheorie), insbesondere Behavioral Political Economy (Verfassungstheorie)
  • Fruchtbarmachung theoretischer und empirischer Einsichten für die rechtswissenschaftliche Dogmatik (lex lata) und für die Rechtspolitik (lex ferenda)

 

Interdisziplinarität, Intradisziplinarität und Internationalität

  • Rezeption und Integration originär ökonomischer und sozialpsychologischer Wissensbestände, track record erfolgreicher interdisziplinärer Kooperationen mit Ökonomen, Ökonometrikern, Sozialpsychologen und Betriebswirten
  • rechtsvergleichende und transnationale Ansätze im Hinblick sowohl auf andere Fachsäulen (insbes. Gesellschaftsrecht) als auch auf andere Rechtsordnungen (Verfassungsvergleichung, insbes. USA, China)
  • Rechtsökonomik & empirische Rechtsforschung als tertium comparationis besonders geeignet
  • funktionale Perspektive profitiert von verhaltenswissenschaftlicher Perspektive
  • internationales Netzwerk, u.a. durch die Mitherausgeberschaft des bei Cambridge University Press erscheinenden German Law Journal und durch aktive Mitgliedschaft in internationalen Vereinigungen (z.B. ICON•S, Empirical Legal Studies Konferenzen)
  • intra- und interdisziplinäres Netzwerk, das sich v.a. aus der Methodenorientierung ergibt (Forschungsverbünde und Fachtagungen im Bereich der Rechtsökonomik und der Rechtsempirie sind Foren für Juristen, Ökonomen, Ökonometriker und Rechtspsychologen gleichermaßen; ihre an Methoden orientierten Programme differenzieren auch nicht nach den in Deutschland institutionalisierten Fachsäulen)