Diese Vorlesung „Europarecht“ richtet sich an die Studierenden des 3. Semesters und bereitet zusammen mit der Vorlesung zum „Staatsrecht mit Bezügen zum Völker- und Europarecht“ den Abschluss des Moduls Ö III im öffentlichen Recht im Hauptstudium vor. Gegenstand ist eine Einführung ins Europarecht. Das Europarecht gewinnt für jeden Juristen in Praxis und Wissenschaft zunehmend an Bedeutung, kaum ein Rechtsgebiet ist von den Vorgaben des Europarechts unbeeinflusst geblieben. Ziel der Vorlesung ist es, ein Grundverständnis zur Verfassung und Funktionsweise der Europäischen Union und ihrem Verhältnis zum nationalen Recht zu vermitteln, das es erlaubt, die Bedeutung dieser supranationalen Handlungsebene für die Politik wie auch für die alltägliche Rechtspraxis zu erfassen und europarechtliche Wurzeln von innerstaatlichen Regelungen richtig einzuordnen und auszulegen.